Auswärtiges Amt

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Ablauf: Der Antrag wird von Ihrem Familienmitglied bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt. Die Botschaft leitet ihn an die Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort (z. B. in Sachsen) weiter. Nach Prüfung und Zustimmung wird das Visum erteilt.

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